Nennung zu Verbandsprüfungen

 

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte ausschließlich unsere Onlinenennung:

 

!!!Anleitung!!!

Bitte laden Sie das Formular (Pdf Dokument) herunter und speichern es auf Ihrem PC. Öffnen Sie dann das Formular auf dem PC (NICHT im Browser)! Dann kann das Formular ausgefüllt und anschließend verschickt werden.

 

 

Bitte übersenden Sie zudem 

 

1. einen leserlichen Scan der Ahnentafel

2. den Zahlungsnachweis für das Nenngeld 

3. die weiteren benötigten Unterlagen* (siehe unten)

 

an unsere Prüfungszentrale: pruefungswesen@jgv-dreilaendereck.de

 

Bitte übersenden Sie ein PDF-Dokument (KEINE einzelnen Bilder). 

 

Das Nenngeld überweisen Sie bitte mit dem Verwendungszweck

“Prüfung, Datum, Hund" auf das Konto: 

 

JGV Dreiländereck e. V.

Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen

IBAN: DE58 2519 3331 1162 8324 00

 

Das Nenngeld für Mitglieder gilt, wenn der Eigentümer oder der Führer Vereinsmitglied ist.

Nenngeld ist „Reuegeld“- das heißt, bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes. 

 

 

* Erläuterung zu Nr. 3 – weitere benötigte Unterlagen:

HZP

bereits vorhandene Entenzeugnisse übernommener Noten (z.B. aus BP, Fbl.26 oder HZP/Solms/AZP)

VGP / VPS

bereits vorhandene Entenzeugnisse übernommener Noten (z.B. aus BP, Fbl.26 oder HZP/Solms/AZP)

VSwP/VFsP

ACHTUNG! Mindestalter am Prüfungstag: 24 Monate

Nachweis des lauten Jagens (durch lautes Jagen an Fuchs, Hase oder anderem Haarwild auf einer VJP, HZP, VGP, VPS oder auf gleichwertigen Prüfungen der Zuchtvereine oder lautes Jagen hinter Wild beim Stöbern auf VGP/VPS, VStP oder gleichwertigen Prüfungen -bitte Zeugnis übersenden- oder lautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis oder einer Bestätigung auf Formblatt 23a oder 23b des JGHV)

und 

der Schussfestigkeit (z. B. aus Zeugnis einer Anlagen- o. Gebrauchsprüfung oder mit Formblatt 23b des JGHV)  

VStP

ACHTUNG! Mindestalter am Prüfungstag: 15 Monate

Nachweis der Schussfestigkeit (z. B. aus Zeugnis einer Anlagen- o. Gebrauchsprüfung oder mit Formblatt 23b des JGHV)