Wir führen für den Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. alle Brauchbarkeitsprüfungen nach
der Ordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für
Jagdhunde mit Änderungen BPO (Stand 16.06.2020) durch:
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Gehorsam als "Zusatzprüfung" zu bereits abgelegten Prüfungen der Zuchtverein gem. Anlage, Nenngeld 50€
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BP I Nachsuche auf Niederwild außer Rehwild, Nenngeld: 190 €
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BP II Nachsuche auf Schalenwild 400 m bzw. 800 m, Nenngeld: 200 €
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BP III Stöberprüfung, Nenngeld: 80 €
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BP IV Bau, Nenngeld: 70 €
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Nachprüfung Gehorsam und/oder flugfähige Stockente, Nenngeld: 50 €
Zulassung:
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Zugelassen sind alle Jagdhunde, mit einer Ahnentafel des VDH, FCI, JGHV (Hunde "mit
Papieren"). Zugelassen werden können auch Jagdhunde ohne anerkannten Abstammungsnachweis (Hunde „ohne Papiere“), die vom Phänotyp her einem der vom JGHV anerkannten
Jagdhundschläge entsprechen.
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Eigentümer oder Führer der zuzulassenden Jagdhunde müssen ihren
Wohnsitz oder ihre ständige Jagderlaubnis in Schleswig-Holstein haben.
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Der Führer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Ausgenommen hiervon sind Jungjägeranwärter (mit Nachweis).
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Die Identität der Hunde muss durch Tätowierung bzw. Chip in Verbindung mit einem Heimtierausweis der Europäischen Union nachgewiesen werden.
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Der Führer darf nicht mehr als zwei Hunde führen.
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Für die BP II (Nachsuche auf Schalenwild) gilt ein Mindestalter von 16 Monaten.
Prüfungswiederholungen:
Anmeldung
Melden Sie sich bitte unter www.bpo-sh.de an und überweisen Sie das Nenngeld direkt auf unser Vereinskonto:
JGV u. DK Klub Dreiländereck e. V.
IBAN: DE58 2519 3331 1162 8324 00
Sie erhalten etwa eine Woche vor der Prüfung die Einladung per E-Mail.