In eigener Sache….

TIERSCHUTZGESETZ § 1:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder

Schäden zufügen.

 

Der Jagdgebrauchshundverein und Deutsch Kurzhaar Klub Dreiländereck e.V. hat sich diesen Grundsatz auf seine Fahnen geschrieben.

Jeder, der dagegenhandelt, handelt gesetzeswidrig, ohne Respekt vor dem Lebewesen und verantwortungslos!

 

Körperliche und psychische Gewalt gegenüber den Hunden sind bei uns verboten und wir können in unseren Prüfungen und bei unseren Workshops sehr genau sehen, welche Hunde körperlicher und psychischer Gewalt ausgesetzt sind.

Dazu zählt unter anderem massive Einschüchterung der Hunde, das Tragen von Stachelhalsbändern und Würgehalsbändern ohne Zugstopp, das Schlagen von Hunden, der massive Leinenruck, ohne dem Hund vorher zu sagen, was man von ihm will, der Zwangsapport und das Arbeiten über

Schmerzreize im Sinne der operanten Konditionierung (positive Bestrafung und negative Verstärkung).

 

Jeder, der dagegenhandelt, wird bei uns von Workshops und Prüfungen ausgeschlossen.